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Baufinanzierungsexperte

Wissen Sie, dass Sie unbedingt im Jahr der Fertigstellung des Objekts bzw. im Jahr der Anschaffung auch in das Objekt einziehen müssen, damit Sie die Eigenheimzulage bekommen?


Bei Bau bzw. Kauf einer Immobilie zur Eigennutzung steht Ihnen derzeit bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze für 8 Jahre eine Eigenheimzulage von 1250 € p.a. (bei Neubauten und Bestandsobjekten) zzgl. Baukindergeld von 800 € p.a. pro Kind zu.
Allerdings müssen Sie im Jahr der Fertigstellung bzw. der Anschaffung einziehen ? wenn Sie erst nach dem 31.12. einziehen wird die Eigenheimzulage für das erste Jahr ersatzlos gestrichen.

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Wissen Sie, dass Sie unbedingt im Jahr der Fertigstellung des Objekts bzw. im Jahr der Anschaffung auch in das Objekt einziehen müssen, damit Sie die Eigenheimzulage bekommen?
14.12.00 00:00 Baufinanzierungsexperte